Die Kosten für logopädische Behandlungen trägt Ihre Krankenkasse. Ob Sie Kontakt zu uns aufnehmen, um für Ihre Kinder logopädiche Hilfe zu erhalten oder für sich selbst die passende Therapieform suchen- die Kostenfrage ist von Anfang an geklärt.
Ihr überweisender Arzt stellt anhand des diagnostizierten Störungsbildes die entsprechende Heilmittelverordung aus. Diese bildet die Grundlage unserer logopädischen Befunderhebung und ist der Grundstock unserer anschließenden Behandlung.
Wir, die Praxis für Atmung, Sprache und Stimme, arbeiten mit allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen zusammen.
Oft sind Patienten oder deren Angehörige verunsichert, besonders, wenn es um die Frage geht, wer die Heilmittelverordnungen ausstellt.
Kinderärzte: Sprech- und Sprachtherapie
Neurologen: Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie
Hausärzte: Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie
HNO- Ärzte: Sprach-, Sprach- und Stimmtherapie
Phoniater: Sprach-, Sprach- und Stimmtherapie
Zahnärzte und
Kieferorthopäden: Myofunktionelle Therapie
Bitte beachten Sie:
Die gesetzlichen Krankenkassen verlangen die Einhaltung einer 14 tägigen Frist zwischen der Ausstellung der Heilmittelverordnung und dem Behandlungsbeginn!
Zuzahlung.
Gesetzlich versicherte Patienten, die das 18.Lebensjahr vollendet haben, unterliegen der Zuzahlungspflicht von 10% der Behandlungskosten.
Wenn Sie Fragen zur möglichen Befeiung der gesetzlichen Zuzahlung haben, sprechen Sie uns bitte an.
Privat versicherte Patienten erhalten im Regelfall eine komplette Übernahme des mit der Praxis für Atmung, Sprache und Stimme vereinbarten Honorarvertrages. Aber: Keine Regel ohne Ausnahme: informieren Sie sich bitte vor Beginn unserer Behandlung darüber, ob Ihre Privatkasse die mit uns vereinbarten Gebührensätze in voller Höhe übernimmt.
Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu uns auf!